Pflege im Alter

Die Pflegeversicherung : "Was leistet sie, was kann sie nicht leisten?"
Großmutter lebte allein in einer kleinen Wohnung in unserer Stadt. Nach einem Schlaganfall wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Bereits nach einer Woche war klar, dass sie nie mehr nach Hause zurückkehren kann. Großmutter ist ein Pflegefall geworden! Wir entschließen uns, sie nach Entlassung aus dem Krankenhaus und vierwöchiger Kurzzeitpflege anschließend bei uns aufzunehmen. Die Zeit bis dahin sollen wir nutzen, alle Vorbereitungen zu treffen - einen Pflegedienst zu organisieren, Platz in den eigenen vier Wänden zu schaffen und wenn nötig sogar noch umzubauen. Wer bezahlt das eigentlich alles? Die Pflegeversicherung!? Wir müssen uns beraten lassen.
Die Ärzte im Krankenhaus meinten, es sei ziemlich ernst und sie seien relativ sicher, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung bezahlt werden. Aber in welcher Höhe?
Bekannte erzählen von Erfahrungen mit dem Medizinischen Dienst, die uns eher skeptisch stimmen.
Man hat uns erklärt, dass die Begutachtung zuhause stattfinden muss. Längere Wartezeiten seien wegen der vielen Anträge normal.
Aber wir können doch nicht warten, bis das Ergebnis der Begutachtung feststeht. Ohne einen Pflegedienst schaffen wir es sicher nicht und ein eigenes Zimmer müssen wir für Oma mindestens einrichten. Wir müssen es riskieren!

Kein Einzelfall! Viele Betroffene, die sich zur Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen entschlossen haben, sind anfangs ähnlich ratlos!
In dieser Situation ist es wichtig, sich rasch über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen der Pflegeversicherung zu informieren.
Hier bieten sich zum Beispiel die zuständige Pflegekasse oder die Verbraucherberatung an. Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema eine informative Broschüre herausgegeben. Zusätzlich sind Schriften zum Thema im Buchhandel erhältlich.

Wie finden wir den passenden Pflegedienst? (siehe: "Pflegefall zu Hause") Bekannte, die Überleitungsstelle im Krankenhaus, das zentrale Versorgungsnetz, der Hausarzt, das Branchenbuch etc. können vielleicht beraten? Die Auswahl ist groß, die Entscheidung schwierig.

Die Pflegeversicherung
Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung ist unbestreitbar. Aber um ihre konkrete Ausgestaltung, die daraus erwachsenden Regelungen zu Leistungen, Beiträgen und Organisation - darüber wurde und wird bis heute endlos lange gestritten.
Die Idee war einfach: Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko. Es führt für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu großen psychischen, physischen und finanziellen Belastungen.
Pflegebedürftigkeit bedeutet, bei lebensnotwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Dafür finanzielle und sachliche Hilfe bereitzustellen, ist Aufgabe der Pflegeversicherung.

Die Frage ist: In welchem Umfang?
Der politisch vorgegebene finanzielle Rahmen dieser fünften Säule der Sozialversicherung setzt Grenzen. Die Kosten von Pflegebedürftigkeit können bekanntlich nicht vollständig, sondern nur teilweise abgesichert werden. So kann es beispielsweise sein, dass bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur regelmäßigen Durchführung von Pflegeleistungen in der Grundpflege alle Versicherungsleistungen bereits verbraucht werden. Diese können im Einzelfall aber nur ein Bruchteil dessen sein, was tatsächlich täglich an notwendiger Hilfe erbracht werden muss. Die verbleibenden Pflegehandlungen müssen dann zusätzlich finanziert oder "vergütungsfrei" von den Angehörigen geleistet werden.

Die wesentliche Zielsetzung der Pflegeversicherung war eine Verbesserung von Infrastruktur und Qualität in der ambulanten Pflege, um die Notwendigkeit von Heimunterbringungen und damit verbundenen hohen Kosten für die Sozialkassen zu verringern.
Diese Zielrichtung wird unter dem Schlagwort - ambulant vor stationär - zusammengefasst.

Wer ist überhaupt leistungsberechtigt?
Alle Versicherten, die eine Vorversicherungszeit erfüllt haben, wenn zusätzlich:

• die Pflegebedürftigkeit aus Krankheit oder Behinderung resultiert.
• voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.
• und im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe 1) festgestellt wurde.

Was sind Pflegestufen?
Man hat sich bei Einführung der Pflegeversicherung für drei Pflegestufen entschieden. Maßstab für die Zuordnung zu einer dieser drei Pflegestufen sind vor allem die Häufigkeit des Hilfebedarfs im Tagesverlauf und ein zeitlicher Mindestaufwand.

Welcher Zeitaufwand ist zu bewerten?
Es ist zunächst einmal wichtig, die einzelnen Verrichtungen anzusehen. Zu unterscheiden ist zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. In der Praxis zeigt sich dabei, dass die Verrichtungen der Grundpflege die wesentliche Rolle bei der Zuordnung zu den einzelnen Pflegestufen spielen, so dass im weiteren die hauswirtschaftliche Versorgung vernachlässigt wird. Die Grundpflege selbst wird in drei Bereiche unterteilt:

1. Die Körperpflege umfasst das Waschen, das Duschen, das Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren und die Ausscheidung.
2. Die Ernährung setzt sich aus der mundgerechten Zubereitung der Nahrung und der Nahrungsaufnahme zusammen.
3. Im Bereich der Mobilität sind das Aufstehen und Zubettgehen, das Lagern, das An- und Auskleiden, das Stehen mit allen Transfers, das Gehen, das Treppensteigen ausschließlich innerhalb der Wohnung sowie das Verlassen- und Wiederaufsuchen der Wohnung ausschließlich bei regelmäßig, das heißt mindestens einmal wöchentlich, anfallenden Arzt- und Therapiebesuchen zusammengefasst.

Ausgehend vom Ausmaß der krankheitsbedingten Unselbständigkeit des Pflegebedürftigen bei diesen Alltagsverrichtungen unter Berücksichtigung der noch erhaltenen Fähigkeiten wird im Rahmen der Begutachtung ein durchschnittlicher Zeitaufwand veranschlagt, den ein Angehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle berücksichtungsfähigen Verrichtungen benötigt.

Gibt es typische Beispiele für einzelne Pflegestufen?
Im Folgenden versuche ich anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis die für die drei Pflegestufen typischen Kriterien zu skizzieren. Wichtig "Pflegestufe 0" - kein Leistungsanspruch! Dies erscheint mir hilfreich insbesondere für Betroffene und deren Angehörigen in ihrem Bemühen, mehr "durchzublicken", was die gesetzlichen Vorgaben anbetrifft. Trösten Sie sich: auch sogenannte Experten im Gesundheitswesen glänzen nicht immer mit Faktenkenntnissen!
Entscheidend bleibt jedoch letztlich immer die individuelle Pflegesituation mit all ihren Besonderheiten!

1. Beispiel: eine 70 jährige, geistig rege Frau mit Verschleißerscheinungen an den großen Gelenken hatte sich bisher noch beschwerlich versorgt. Den Einkauf, das Putzen und die Wäscheversorgung musste die Tochter erledigen, die aus Sicherheitsgründen auch beim Duschen zugegen war. Ergebnis zu diesem Zeitpunkt: nicht pflegebedürftig (Stufe 0). Hilfe bei nur einer Verrichtung der Grundpflege, Zeitaufwand unter 45 Minuten pro Tag.
Bei einem Sturz zog sie sich einen Oberarmbruch ihres Gebrauchsarmes zu, so dass sie jetzt zusätzliche Hilfen benötigt. Sie kann sich nicht mehr alleine waschen, duschen, kämmen, braucht geringe Hilfen bei der Zahnpflege, kann Brote und Fleisch nicht klein schneiden und auch das An- und Ausziehen nicht mehr selbständig erledigen. Wenn dieser "Zustand" voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr anhält, ist bei einem Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten, aber noch unter 2 Stunden pro Tag bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege von erheblicher Pflegebedürftigkeit (Stufe 1) auszugehen.

2. Beispiel: ein 82 jähriger Mann kann schon seit längerer Zeit seinen Alltag nicht mehr wie früher regeln. Angefangen hat es mit zunehmender Vergesslichkeit und Reizbarkeit, er hat alles nicht mehr so genau genommen wie früher. In der Wohnung fand er sich noch gut zurecht, draußen hat er schon mal Straßen verwechselt. Ganz alleine wäre er schon jetzt ziemlich hilflos gewesen, aber die dauernde Anwesenheit seiner Frau gab ihm den nötigen Halt. Seine Körperpflege führte er nicht mehr so penibel wie sonst durch, erledigte diese aber noch weitgehend selbständig. Seine Frau sorgte für den regelmäßigen Wechsel der Unterwäsche, alle anderen Verrichtungen erledigte er noch selbst. Ergebnis zu diesem Zeitpunkt: nicht pflegebedürftig (Stufe 0). Hilfe bei nur einer Verrichtung der Grundpflege, Zeitaufwand unter 45 Minuten pro Tag.
Monate später wurde es schlimmer, er hatte bei allem Widerworte und wurde zum Teil aggressiv und handgreiflich. Er vernachlässigte sich mehr und mehr. Auch konnte er "das Wasser nicht mehr richtig halten" und nahm an Gewicht ab, da er das regelmäßige Essen und Trinken vergaß. Anleitung und Teilhilfen waren jetzt in allen drei Bereichen nötig, der Zeitaufwand für die Grundpflege lag nun bei 95 Minuten täglich. Ergebnis zu diesem Zeitpunkt: erheblich pflegebedürftig (Stufe 1). Zeitaufwand mindestens einmal täglich von mehr als 45 Minuten, aber noch unter 2 Stunden pro Tag bei mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege. Die Ehefrau musste zwar rund um die Uhr anwesend sein, die reine Betreuungszeit außerhalb der Verrichtungen der Grundpflege konnte jedoch nicht angerechnet werden.
Ein halbes Jahr später hatte sich eine vollständige Inkontinenz von Darm und Blase ausgebildet. Wie im Säuglingsalter mussten jetzt regelmäßig Windeln angelegt und gewechselt werden. Er fand zuhause das Bad nicht mehr und seine Frau musste ständig auf der Hut sein, dass er stattdessen nicht eine Pflanze in der Ecke "aufsuchte". Das Essen erledigte er nach Aufforderung zwar mechanisch, aber noch ausreichend, zum Trinken musste er häufiger angehalten werden. Seine Beweglichkeit war noch erstaunlich gut. Er schlief unruhig im gemeinsamen Ehebett, seine Frau musste ihn häufig zurück ins Bett bringen, da er sonst das Bett nicht wiedergefunden hätte. Ergebnis zu diesem Zeitpunkt: bei einem Zeitaufwand von mehr als 2 Stunden aber noch unter 4 Stunden in der Grundpflege wird Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe 2) eingeschätzt. Die Pflege wird jetzt zwar rund um die Uhr erbracht, entscheidend ist dann jedoch der Zeitaufwand im Bereich Grundpflege.
Einige Monate später wird sein Gehen immer schlechter und er liegt überwiegend im Bett. Er ist nur mit großer Mühe zu mobilisieren. Da er sich nicht selbständig bewegt, muss er regelmäßig auch nachts gelagert werden. Der eigene Antrieb ist weitgehend erloschen, er hat seine letzten praktischen Fähigkeiten verloren, so dass er jetzt vollständig gefüttert werden muss und insgesamt hilflos geworden ist. Der Pflegeaufwand besteht rund um die Uhr, auch nachts und liegt bei mindestens 4 Stunden pro Tag. Ergebnis zu diesem Zeitpunkt: Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe 3).

Gerade das letzte Beispiel zeigt, welchen zeitlichen Aufwand ein Angehöriger mit einem Demenzkranken haben kann, der seine Alltagskompetenzen teilweise oder vollständig verloren hat.
Der Blickwinkel bei der Einschätzung von Pflegebedürftigkeit war bisher rein verrichtungsbezogen, so dass dieser Betreuungsbedarf bei der Begutachtung unberücksichtigt bleiben musste. Das hat dazu geführt, dass sich viele Betroffene von der Pflegeversicherung im Stich gelassen fühlen. Der Gesetzgeber hat ganz aktuell eine Nachbesserung auf den Weg gebracht, in der es hauptsächlich um begrenzte Entlastung der Pflegepersonen und nicht um zusätzliche finanzielle Hilfen geht. Aber auch hier engt natürlich ein begrenzter Kostenrahmen den Handlungsspielraum stark ein, so dass leider zu befürchten ist, dass durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz nicht viel mehr als der berühmte "Tropfen auf den heißen Stein" für die direkt Betroffenen herausspringt.

Die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form hat bereits viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende gebracht, aber auch Schwachstellen deutlich werden lassen.
Eine Überarbeitung und Weiterentwicklung ist daher notwendig, um den Ansturm der kommenden Jahrzehnte zu meistern. Die Pflegeversicherung muss - wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme - bezahlbar bleiben. Über die Formen der Finanzierung werden die politischen Parteien streiten müssen - im Wahljahr 2002 und danach. Eines aber ist gewiss: eine Vollkaskoversicherung wird es nicht geben!

Ihr Wolfgang Woynar FA Allgemeinmedizin - Sportmedizin


Demenz

Liebe Leserinnen und liebe Leser, Vater ist altersverwirrt. Er weiß nicht mehr, wo er ist. Er weiß nicht mehr, dass er Kinder und Enkelkinder hat - das schmerzt! Demenz heißt der medizinische Fachbegriff für die Erkrankung des Gehirns, bei der die Patienten die Kontrolle über ihr Denken und sich selbst verlieren. Sie sind, wie das lateinische "dementia" besagt : "ohne Geist". Rund 1,2 Millionen sollen momentan in Deutschland an dieser Krankheit leiden, mehrheitlich über 60 Jahre alt - "entkernte Persönlichkeiten".
Wir Ärzte unterscheiden drei Formen von Demenz. Etwa 60 Prozent haben Alzheimer. Ihre Anzahl soll sich nach Schätzungen in den kommenden 50 Jahren verdreifachen. Daneben gibt es die sogenannte vaskuläre Demenz, die auf Grund von Durchblutungsstörungen im Gehirn entsteht, sowie eine Mischform aus den beiden. Welche Form im Einzelfall ganz genau vorliegt, lässt sich meist nur schwer feststellen.
Mit dem fortschreitenden Gedächtnisverlust können Angehörige in der Regel noch gut umgehen. Als sehr belastend für das Verhältnis zum Patienten empfinden jedoch die meisten die auftretenden Verhaltensänderungen wie Wutanfälle, Aggressionen, Halluzinationen oder Ruhelosigkeit. Klassisches Beispiel: der Demenzkranke verlegt - oder versteckt - Gegenstände und bezichtigt dann Angehörige oder Pfleger des Diebstahls. Gehen sowohl Verhaltensstörung als auch die Vergesslichkeit über das normale Maß hinaus, sollte der Hausarzt aufgesucht werden.

Auch wenn Demenz nicht geheilt werden kann - "unheilbar" ist - bestimmte Medikamente können das Fortschreiten für eine gewisse Zeit aufhalten, die Symptome mildern und Lebensqualität sichern. Geriatrisch ausgerichtete Hausärzte und Fachärzte sind in der Regel kompetente Ansprechpartner.

Im Zusammenleben mit dementen Kranken belastet Angehörige am meisten, dass die geliebte, vertraute Person sich in ihrem Wesen völlig verändert. Wichtig ist deshalb, sich immer wieder bewusst zu machen, dass der oder die Betroffene krank und das Verhalten nicht böswillig ist.
Mein Rat: nehmen Sie z.B. bei Wutanfällen nichts persönlich, lenken Sie den Dementen ab. Wenn Sie den Wütenden festhalten, um ihn zu beruhigen, erreichen Sie nichts. Besser ist es, ihn "agieren zu lassen". Wenn nichts mehr hilft, verlassen Sie lieber den Raum! Verzichten Sie auf Strafen jeglicher Art. Bei Wahnvorstellungen bringt es wenig, wenn Sie versuchen dem Kranken seine Überzeugungen auszureden. Stattdessen sollten Sie ihm Geborgenheit und Verständnis entgegenbringen, solange Sie es allein schaffen. Aber bevor Sie selbst seelischen Schaden nehmen oder körperlich am Ende sind: "Nehmen Sie professionelle Hilfe an!"
Wie Sie einen guten Pflegedienst finden und was Sie unbedingt über die Pflegeversicherung wissen sollten, das entnehmen Sie - "liebe Leserinnen und liebe Leser" bitte den folgenden Artikeln.
Falls Sie als Angehörige von pflegebedürftigen Familienmitgliedern trotz Unterstützung an die Grenzen von Zeit, Kraft und Einfühlungsvermögen stoßen, ist der Einzug in eine seniorengerechte Einrichtung sinnvoll. Menschenwürdige Lebensqualität und die Zufriedenheit des älteren Menschen bleiben oberstes Ziel, ebenso wie das Recht, entsprechend den Bedürfnissen begleitet zu werden. Dabei ist ein eigenes Zimmer mit persönlichen Dingen wie Möbel, Bilder und Erinnerungsstücken wichtig für das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.

Für IHRE Gesundheit alles Gute wünscht IHNEN Ihr Wolfgang Woynar


Pflegefall zu Hause: So finden Sie einen guten Pflegedienst
In Deutschland gibt es mehr als 12.000 ambulante Pflegedienste. Angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen wird der Markt stetig wachsen. Die Wahl des richtigen Dienstes fällt da schwer. Einige Pflegedienste werben mit Qualitätssiegeln.
Jeder von uns kann von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Ambulante Pflege zu Hause bieten in Bremerhaven neben den Wohlfahrtsverbänden mehr als zwanzig "private Pflegedienste" an. Wie überall gilt: viele sind gut, wenige jedoch sind sehr gut. Woran aber erkennen SIE, ob Sie sich oder ihren Angehörigen in wirklich professionelle Hände begeben?

Seit gut zwei Jahren werben ambulante Pflegedienste mit ihrem Qualitätssiegel. Bei Ihrer Entscheidungsfindung hilft das in jedem Fall weiter. Diese Dienstleister legen die überprüften Qualitätskriterien offen dar. So erhalten Sie als Kunde wertvolle Informationen über das Leistungsspektrum "Ihres" Pflegedienstes.
Geprüft wird Qualifikation des Personals, die Pflegeleistung, Planung und Organisation, Patientenzufriedenheit, kostenbewusstes Arbeiten und ob Patienten gut gepflegt und beraten werden.
Gegenstand der Qualitätsprüfung ist außerdem eine gute und anhand von Dokumenten nachweisbare Zusammenarbeit mit den Hausärzten.

Ein Pflegedienste mit Qualitätssiegel hat offiziell nachgewiesen, dass er hochwertige Arbeit leistet. Aber: Ungeprüfte Dienste müssen nicht schlechter sein als geprüfte. Die Entscheidung für den besten ambulanten Pflegedienst wird ihnen also nicht abgenommen. Denn: was Qualität im Einzelnen bedeutet, kann sehr unterschiedlich sein. Doch es gibt eine Reihe von objektiven Faktoren, die durch die Prüfverfahren gesichert sind, aus denen man Qualität ableiten kann.

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreiben will, braucht für die Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen eine Zulassung bzw. den Versorgungsvertrag. Dieser Vertrag regelt im Detail zum Beispiel, dass eine verantwortliche Pflegefachkraft mit nachgewiesener Berufserfahrung tätig sein muss. Zudem muss ein qualifizierter Mitarbeiter als Vertretung zur Verfügung stehen und selbstverständlich müssen außerdem genügend qualifizierte Mitarbeiter für die Pflege gestellt werden.

Was Sie vor Vertragsabschluss tun sollten:
Informieren Sie sich,

• welche Ausbildung und Qualifikation das Personal des Pflegedienstes hat.
• welche Leistungen der Pflegedienst anbietet.
• ob der Pflegedienst Wert darauf legt, möglichst immer dieselben Mitarbeiter bei Ihnen einzusetzen

Lassen Sie sich kompetent beraten - individuell und im Detail.

Die Pflegefachkraft des Pflegedienstes sollte Sie gezielt beraten,

• welche Leistungen sie voraussichtlich benötigen.
• wie oft sie diese benötigen.
• zu welcher Tageszeit die Leistungen erbracht werden sollen.
• was diese Leistungen voraussichtlich kosten werden.
• wie viel davon ihre Kranken- oder Pflegekasse bezahlt.
• wo sie Hilfe bekommen, wenn sie sich keine Zuzahlung leisten können.
• wie sie den Pflegedienst im Notfall erreichen können: hält er eine 24-stündige Bereitschaft vor oder nicht?
• wer ist bei Beschwerden ihr Ansprechpartner?
• wie können Sie den einmal geschlossenen Vertrag wieder kündigen?

Daran sollten Sie denken:

• Holen Sie verschiedene Angebote von Pflegediensten ein!
• Ziehen Sie im Zweifelsfall eine Person ihres Vertrauens zu den Beratungsgesprächen hinzu!

Wichtig: Schließen Sie mit dem Pflegedienst Ihres Vertrauens einen schriftlichen Vertrag ab, der alle - auch mündlichen - Vereinbarungen enthält, inklusive Kündigungsfristen!

Herzlichst, Ihr Wolfgang Woynar


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