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Pflichtangaben gem. Teledienstgesetzes
Die Änderung des Teledienstgesetzes vom 21.12.2001 verpflichtet Ärzte auf ihrer Homepage die folgenden Pflichtangaben zu machen.
Gültig ist die Berufsordnung
der Ärztekammer - Bremen
Zuständige Kassenärztliche
Vereinigung - Bremen
Zuständige Ärztekammer
- Bremen
Die Berufsbezeichnung Arzt und Promotion zum Dr. der Medizin
sowie Facharztanerkennung wurden Dr. Woynar in Deutschland verliehen.
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